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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN RHENUS AUKTIONEN P. BONSERA

1. AUKTIONSBEDIGNUNGEN

Durch die Teilnahme an der Auktion unterzieht sich der Bieter den hier festgehaltenen Auktionsbedingungen von Rhenus Auktionen P. Bonsera (im Folgenden nur noch Rhenus Auktionen genannt).

 

1. AUSGANGSLAGE UND DEFINITION

Der Verkauf zur Versteigerung stehenden Objekte werden durch Rhenus Auktionen im Namen und für Rechnung des Einlieferers (Verkäufer) an den Höchstbietenden (Käufer) versteigert. Der Zuschlag erfolgt in Schweizer Franken und geht an den von Rhenus Auktionen für die Auktion anerkannten Höchstbietenden. Dadurch wird ein Kaufvertrag zwischen dem Einlieferer und dem Käufer abgeschlossen. Der Käufer haftet persönlich für seine Gebote und kann nicht geltend machen, für Dritte gehandelt zu haben.

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2. AUKTION

Es steht grundsätzlich jedem Bieter offen an einer Auktion von Rhenus Auktionen teilzunehmen. Rhenus Auktionen behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, nach eigenem und freiem Ermessen jeder Person den Zutritt zu den Räumlichkeiten oder die Teilnahme an den Auktionen ohne Nennung von Gründen zu verweigern. Schriftliche Gebote werden bis 1 Stunde vor Auktionsbeginn entgegengenommen. Auf Objekte mit einem Schätzpreis von über CHF 1’000 kann auch telefonisch geboten werden, wenn dies mindestens 4 Stunden vor Auktionsbeginn mit Rhenus Auktionen so vereinbart werden konnte. Bieter, die ihre Gebote online abgeben möchten, können nachdem sie von Rhenus Auktionen zur Auktion zugelassen worden sind, via Internetplattform an der Auktion teilnehmen. Rhenus Auktionen behält sich aber das Recht vor, Registrierungsgesuche ohne weitere Begründung abzulehnen. Für Online-Gebote im Rahmen einer Live-Online-Auktion im Internet gelten im Übrigen die Auktionsbedingungen welche auf der Live-Auktion Webseite publiziert sind. Diese Auktionsbedingungen können von den hier festgehaltenen abweichen. Erstmalige Auktionsteilnehmer, müssen sich vor der Auktion mittels Registrierungsformular registrieren. Der Registrierung ist eine Kopie eines Identitätsnachweises und eine Kopie der Kreditkarte beizulegen. Bei Zahlungsverzug ist Rhenus Auktionen berechtigt, die Kreditkarte des Bieters gemäss Angaben auf dem Registrierungsformular bis zur Höhe des geschuldeten Betrages zuzüglich Spesen des Kartenanbieters zu belasten. Für Gebote auf Objekte mit einem unteren Schätzwert von mehr als CHF 10'000 kann von Rhenus Auktionen vorgängig ein Bonitätsnachweis verlangt werden. Für Gebote auf ein Objekt mit oberem Schätzwert von mehr als CHF 20‘000 kann Rhenus Auktionen die vorgängige Überweisung von 25% des unteren Schätzwertes als Sicherheit verlangen. Dieser Betrag wird von Rhenus Auktionen nach der Auktion mit den Ansprüchen des Bieters und des Einlieferers verrechnet und einen Überschuss umgehend zurückerstattet. Für nicht berücksichtigte Gebote aller Art lehnt Rhenus Auktionen jede Haftung ab. Unabhängig vom Grund für die Nichtberücksichtigung.

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3. VERSTEIGERUNG

Ein von Rhenus Auktionen im Rahmen einer Auktion angebotenes Objekt kann unterhalb des mit dem Einlieferer vereinbarten Mindestverkaufspreises ausgerufen werden. Jedes Gebot anlässlich einer Auktion stellt eine verbindliche Offerte dar. Schriftliche Gebote werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt. Der Höchstbietende erhält den Zuschlag, so günstig wie möglich, das heisst einen Schritt über dem zweithöchsten Gebot. Gleich hohe schriftliche Gebote werden nach ihrer Eingangszeit berücksichtigt. Schriftliche Gebote die direkt bei Rhenus Auktionen abgegeben werden, sind gegenüber gleich hohen schriftlichen Internetgeboten bevorzugt. Ein Gebot behält seine Gültigkeit, bis dieses überboten oder von Rhenus Auktionen abgelehnt wird. Solange ist der Bieter an sein Gebot gebunden. Rhenus Auktionen behält sich das Recht vor, jedes Gebot ohne Angabe der Gründe abzulehnen. Rhenus Auktionen kann zur Versteigerung eingelieferte und angebotene Objekte zurücknehmen oder ohne Verkauf zuzuschlagen. Weiter behält sich Rhenus Auktionen das Recht vor, gegebenenfalls für ein Objekt den Zuschlag nur unter Vorbehalt vorzunehmen. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, so bleibt der Bieter noch während 14 Tagen an sein Gebot gebunden. Er wird wieder frei, Rhenus Auktionen den Zuschlag nicht innert dieser Frist als definitiv erklärt. Die ersteigerten Objekte können erst nach vollständig eingegangener Zahlung herausgegeben werden.

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4. AUFGELD

Vom Käufer ist auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld zu entrichten, das wie folgt berechnet wird:

Zuschläge bis CHF 10’000.–                                         22% (zzgl. MwSt.)

Zuschläge von CHF 10’001.– bis 20'000.–                    21% (zzgl. MwSt.)

Zuschläge von CHF 20'001.–                                        19% (zzgl. MwSt.)

Auf Online-Gebote wird ein zusätzlicher Aufpreis von bis zu 5% des Zuschlags fällig. Für Online-Gebote gelten im Übrigen die auf der Webseite der Live-Auktion publizierten Auktionsbedingungen. Diese können von den hier publizierten abweichen.

Auf das Aufgeld hat der Käufer die schweizerische Mehrwertsteuer von 7.7 % zu entrichten. Alle im Katalog mit (*) markierten Objekte sind vollumfänglich mehrwertsteuerpflichtig. Das heisst dass bei diesen Objekten die Mehrwertsteuer auf das Aufgeld und auf den Zuschlagspreis berechnet wird. Für die Objekte, für die der Käufer eine rechtsgültige Ausfuhrdeklaration vorweisen kann, wird die Mehrwertsteuer rückvergütet.

 

5. HAFTUNG

Die zu Versteigerung angebotenen Objekte werden in dem Zustand verkauft und erworben in dem sie sich im Augenblick des Zuschlags befinden. Die Gewährspflicht von Rhenus Auktionen endet mit erfolgtem Zuschlag. Die Beschreibung der Objekte erfolgt stets nach bestem Wissen und Gewissen, Rhenus Auktionen kann trotz aller Sorgfalt für die Katalogangaben keine Haftung übernehmen. Die zur Versteigerung angebotenen Objekte werden vor der Auktion ausgestellt. Während dieser Ausstellung besteht die Möglichkeit, die Objekte zu begutachten. Entsprechend wird der Bieter aufgefordert, sich ein eigenes Urteil über die Korrektheit der Katalogangaben zu bilden. Massgebend für die Objektbeschreibungen ist die Druckausgabe des Katalogs in deutscher Sprache. Bei Bedarf zieht Rhenus Auktionen Experten ihrer Wahl zur Meinungsbildung bei, und stützt sich auf deren Expertisen. Für die Richtigkeit solcher Expertenmeinungen kann Rhenus Auktionen nicht haftbar gemacht werden. Jede Gewährleistung für Sach- oder Rechtsmängel wird von Rhenus Auktionen ausdrücklich abgelehnt. Sollte sich ein Objekt als absichtliche Fälschung herausstellen oder sollten gravierende Mängel oder Ergänzungen mit Täuschungsabsicht, die in krassem Gegensatz zur Katalogbeschreibung stehen, vom Käufer nachträglich erkannt werden, so erklärt sich Rhenus Auktionen ohne rechtliche Verpflichtung dazu bereit den Zuschlag im Namen des Einlieferers zu annullieren und den Zuschlagspreis , das Aufgeld und die Mehrwertsteuer zurück zu erstatten. Voraussetzung für die Rückerstattung ist die Einhaltung der Reklamationsfrist von 20 Tagen nach dem Erhalt des Objekts. Die Mängelrüge muss mit eingeschriebenem Brief an Rhenus Auktionen erfolgen. Die Verpflichtungen des Einlieferers gegenüber dem Käufer sind im gleichen Masse eingeschränkt wie die Verbindlichkeiten von Rhenus Auktionen gegenüber dem Käufer.

 

6. RECHNUNG UND BEZAHLUNG

Die Rechnung für ein ersteigertes Objekt ist innert 7 Tagen nach Auktionsende zu bezahlen. Zahlungen mittels Kreditkarte unterliegen einer Bearbeitungsgebühr 3%, die vom Käufer zu bezahlen ist und auf den Rechnungsbetrag erhoben wird.

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Kontoinhaber: Rhenus Auktionen P. Bonsera

Bank: UBS

Ort: Basel

PLZ: 4002

IBAN: CH84 0023 3233 2978 4401 V

BIC/SWIFT: UBSWCHZH40A

 

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Etwaige weitere anfallende Steuern sowie Einfuhr- und Ausfuhrsteuern sind vom Kunden zu zahlen. Ggf. hat sich der Kunde hierüber zuvor selbst zu informieren oder mit uns Kontakt aufzunehmen. Bei Vorkasse und bei Lieferung per Rechnung ist die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Rhenus Auktionen kann Zahlungen des Käufers auch entgegen dessen Anweisung auf jede beliebige offene Schuld des Käufers gegenüber Rhenus Auktionen oder dem Einlieferer anrechnen und allfällige Forderungen des Käufers gegen sie mit eigenen Ansprüchen verrechnen. Ist der Käufer im Zahlungsverzug, wird auf den Rechnungsbetrag ein Verzugszins von 10 % p.a. erhoben. Falls Rhenus Auktionen die Bezahlung für einen Kauf nicht innert 7 Tagen nach Auktionsende erhalten hat, ist Rhenus Auktionen berechtigt, ohne weitere Rücksprache mit dem Käufer, den geschuldeten Rechnungsbetrag der Kreditkarte des Käufers

zu belasten. Erbringt der Käufer die geschuldete Zahlung nicht oder nicht innert der vorgegeben Frist von 7 Tagen, kann Rhenus Auktionen zudem im eignen Namen und auch im Namen des

Einlieferers wahlweise

(i) weiterhin die Erfüllung des Kaufvertrags verlangen oder

(ii) ohne Fristansetzung vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Käufer haftet Rhenus Auktionen und dem Einlieferer für alle aus der Nichtzahlung bzw. Zahlungsverspätung entstandenen Schäden.

Rhenus Auktionen behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller geschuldeten Beträge, ein Pfandrecht an allen sich in ihrem Besitz befindlichen Objekten des Käufers. Rhenus Auktionen ist zur betreibungsrechtlichen oder privaten Verwertung (inkl. Selbsteintritt) solcher Pfänder berechtigt. Ausgeschlossen ist die Einrede der vorgängigen Pfandverwertung nach Art. 41 des Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursrechts.

 

7. EIGENTUM

Sobald der Kaufpreis und das Aufgeld (inkl. Mehrwertsteuer) vollständig bezahlt sind und Rhenus Auktionen diese Zahlung dem entsprechenden Objekt zugeordnet hat, geht das Eigentum an diesem Objekt auf den Käufer über.

 

8. ABHOLUNG VERSAND UND EXPORTDOKUMENTE

Die ersteigerten Objekte können direkt nach der Auktion oder in der darauffolgenden Woche nach Voranmeldung abgeholt werden. Für die Aufbewahrung der ersteigerten Objekte wird von Rhenus Auktionen keine Gewähr geleistet. Werden die ersteigerten Objekte nicht innert 10 Tagen abgeholt, lagert Rhenus Auktionen diese wahlweise auf Kosten und Gefahr des Käufers bei einer Firma ihrer Wahl oder in ihren eigenen Räumen zu einem Tagessatz von CHF 5 bis CHF 10 pro Objekt ein.

Die Herausgabe an den Ersteigerer erfolgt in diesem Fall erst nach Begleichung der Rechnung und der Lagergebühren. In der Regel bietet Rhenus Auktionen für die meisten verkauften Objekte einen hausinternen Versand an. Rhenus Auktionen behält sich jedoch das Recht vor, auf ein Versandunternehmen zu verweisen, je nachdem wie groß und empfindlich ein Objekt ist oder ob die Versandadresse auf mögliche Versandschwierigkeiten hinweist. Rhenus Auktionen kümmert sich um alle für den Export ausserhalb der Schweiz notwendigen Dokumente. Rhenus Auktionen nimmt Transportaufträge nur schriftlich entgegen. Zugeschlagenen Objekte werden ohne anders lautende schriftliche Abmachung für den Transport durch Rhenus Auktionen auf Kosten des Käufers versichert. Verglaste Bilder und zerbrechliche Objekte werden von Rhenus Auktionen nicht versandt.

 

9. WEITERE BESTIMMUNGEN     

Der Käufer erklärt sein Einverständnis damit, dass Rhenus Auktionen auch vom Einlieferer eine Kommission erhält. Rhenus Auktionen behält das Urheberrecht der von Rhenus Auktionen erstellten Fotografien und Abbildungen. Die vorstehenden Bedingungen sind Bestandteil von jedem an einer Auktion abgeschlossenen Kaufvertrags. Die vorliegenden Auktionsbedingungen und alle Änderungen daran unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht.

 

10. ERGÄNZUGNEN UND ÄNDERUNGEN

Ergänzungen oder Änderungen bedürfen zwingend der Schriftform. Auch wenn eine der aufgelisteten Bestimmungen unwirksam sein sollte, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Statt der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung in Kraft treten, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. Ebenso gilt das gleiche bei eventuellen Lücken der Regelung.

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11. GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT

Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

Gerichtsstand ist Arlesheim Basel-Landschaft. Rhenus Auktionen behält sich jedoch das Recht vor, ein Verfahren vor jedem anderen dafür zuständigen Gericht anhängig zu machen.

2. GALERIEKÄUFE

 

 

1. GELTUNGSBEREICH

Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Rhenus Auktionen P. Bonsera (im Folgenden nur noch Rhenus Auktionen genannt) und dem Käufer. Eventuell von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Einkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Dieser Widerspruch gilt auch für den Fall, dass der Käufer für den Widerspruch eine besondere Form vorgeschrieben hat. Ist ein Widerspruch ausgeschlossen, so treten an die Stelle widersprechender Bedingungen die gesetzlichen Bestimmungen. Eine Anerkennung abweichender Einkaufsbedingungen tritt nur dann ein, wenn ihre Anwendung von uns schriftlich bestätigt worden ist.

 

2. VERTRAGSSCHLUSS

Ein rechtsgültiger Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen angenommen haben. Das erfolgt durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Versendung des bestellten Produktes an Sie. Den Eingang einer über das Internet getätigten Bestellung werden wir unverzüglich durch eine E-Mail an die von Ihnen mitgeteilte E-Mail-Adresse bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, ggf. kann die Annahmeerklärung mit der Zugangsbestätigung verbunden werden. Mit der Aufgabe einer Bestellung akzeptieren Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Individuelle Vertragsabreden gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der dargestellten Texte und Bilder im Internet und in den Katalogen wird keine Gewähr übernommen.

 

3. VERSANDKOSTEN

Rhenus Auktionen trägt einen Großteil der Kosten für die sorgfältige Verpackung und die zuverlässige Zustellung der Ware. Die Versand- bzw. Lieferkosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt:
- Die Versandkosten variieren je nach Destination, Grösse, Gewicht und Wert des zu versendenden Objekts.

 

4. LIEFERUNG UND FRISTEN

Die Lieferung, insbesondere an uns unbekannte Käufer, erfolgt nur gegen Vorauskasse, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Im Fall der Vorauskasse wird Ihnen mit Annahme Ihres Angebotes eine Rechnung übersandt, die Sie innerhalb von 10 Tagen an uns zu zahlen haben. Nach Zahlungseingang werden wir die Ware innerhalb von 10 Tagen an Sie versenden.
Sind wir aufgrund von bei uns oder bei einem unserer Einlieferer eintretenden Betriebsstörungen, Arbeitsausständen, Aussperrungen, behördlichen Anordnungen oder anderen Fällen höherer Gewalt vorübergehend daran gehindert, den Kaufgegenstand innerhalb der vereinbarten Frist bzw. innerhalb von 10 Tagen zu versenden oder die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, so verlängert sich diese Frist um die Dauer der Behinderung. Wir werden in diesem Fall den Kunden unverzüglich von der Behinderung und deren voraussichtlichen Dauer in Kenntnis setzen. Dauert die Behinderung länger als vier Wochen, so haben beide Parteien das Recht, von dem Kaufvertrag zurückzutreten. Die von uns zu tragende Versandgefahr ist durch den Abschluss ausreichender Versicherungen abgedeckt.

 

 

5. ZAHLUNG

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Etwaige weitere anfallende Steuern sowie Einfuhr- und Ausfuhrsteuern sind vom Kunden zu zahlen. Ggf. hat sich der Kunde hierüber zuvor selbst zu informieren oder mit uns Kontakt aufzunehmen. Bei Vorkasse und bei Lieferung per Rechnung ist die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten:


Kontoinhaber: Rhenus Auktionen P. Bonsera

Bank: UBS

Ort: Basel

PLZ: 4002

IBAN: CH84 0023 3233 2978 4401 V

BIC/SWIFT: UBSWCHZH40A

 

6. WIEDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach der folgenden Maßgabe zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware (oder die letzte Ware, letzte Teilsendung oder das letzte Stück im Falle eines Vertrages über mehrere Waren einer einheitlichen Bestellung oder die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken) in Besitz genommen haben bzw. hat.


Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstige Standardlieferung gewählt haben und allenfalls anfallende Zolle und Verzollungskosten), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die Kosten der unmittelbaren Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

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7. MÄNGELHAFTUNG

Sollten gelieferte Artikel offensichtlich Mängel aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sind Sie verpflichtet, solche Mängel unverzüglich zu reklamieren. Das Versäumnis dieser Rüge hat allerdings für Ihre gesetzlichen Ansprüche, sofern Sie Verbraucher sind, keine Konsequenzen.
Die Echtheit aller in der Galerie angebotenen Objekte wird uneingeschränkt garantiert.

 

8. DATENSCHUTZ

Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

In allen Fällen, in denen wir aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht (PrHG).

 

10. ANZUWENDENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

Es gilt schweizerisches Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Arlesheim, Basel-Landschaft. 
Rhenus Auktionen behält sich jedoch das Recht vor, ein Verfahren vor jedem anderen dafür zuständigen Gericht anhängig zu machen.

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